WEG-Recht 

Bundesweite Betreuung von Verwaltern und Eigentümergemeinschaften 

Wohnungseigentum

Gewinner ist, wer die Formalien perfekt beherrscht.

Wohnungseigentumsrecht ist nicht erst seit der WEG-Novelle 2007 sehr speziell. Die neue Novelle 2020 hat noch einmal aufgestockt, v.a. für den WEG-Verwalter, der zwar mehr Kompetenzen besitzt, aber auch mehr Haftungsgefahren ausgesetzt ist. Hier gilt es, mit der rasanten Rechtsentwicklung mitzuhalten. Zu unseren Mandaten zählen regelmäßig:

  • Vorbereitung komplizierter Beschlusslagen (z.B. Bauliche Änderungen nach § 20 WEG n.F.)
  • Erstellung von WEG-Verwalterverträgen
  • Haftungsfälle von WEG-Verwaltern
  • Begleitung von schwierigen WEG-Versammlungen
  • Versammlungsleitung von WEG-Versammlungen
  • Beschlussanfechtungen
  • Erwerb von Immobilieneigentum durch die WEG
  • Aufnahme von Krediten durch die WEG
  • Problematische Verwalterwechsel
  • Gewährleistungsklagen der WEG gegen den Bauträger
  • Zwangsversteigerungen
  • Erstellung von Gemeinschaftsordnungen
  • Wärme-Contracting
  • Steckengebliebene Bauten
  • Medien-Lieferpools unter mehreren WEG´s
  • Prüfung von Hausgeldabrechnungen und deren Korrektur