Geschäftsraummietrecht 

Das Fachgebiet mit besonderen Anforderungen an die Vertragsgestaltung 

Geschäftsraum

Die Immobilie und der Mieter machen den Vertrag.

Die Gewerbeimmobilie soll sitzen wie ein Maßanzug. Die erwünschten Veränderungen an der Mietsache und der Mietzweck bestimmen daher die Verhandlung und den Vertragsinhalt. Dabei kommt es nicht nur auf juristisches Fachwissen, sondern auch auf anwaltliche Erfahrung an, um potentielle Konflikte in einer langen Vertragsbeziehung vorherzusehen und rechtlich einzugrenzen. Unsere gewerbemietvertraglichen Erfahrungen fasst nachfolgende Liste zusammen:

  • Apotheken
  • Arztpraxen
  • Boardinghäuser
  • Bowling-Center
  • Büros/Kanzleien
  • Bus-Terminal
  • Café´s
  • Discounter-Märkte
  • Drogerien
  • Fast-Food-Restaurant
  • Fitnessstudios
  • Großschlachterei
  • Hotels
  • Hostels
  • Lagerhallen
  • Ladengeschäfte
  • Praxiskliniken
  • Produktionsflächen
  • Sonnenstudios
  • Supermärkte
  • Tiefgaragen
  • Tonstudio (Radio)
  • Wohnheime für Senioren